Eine abschließende Opferzahl wird laut Cekic erst die Menschenrechtskammer des bosnischen Verfassungsgerichtshofs nennen können, die im März 2003 die RS-Regierung zu Entschädigungen von zwei Millionen Euro verklagt und eine Untersuchung angeordnet hatte.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.10.2004)