RabattG

  1. Die Regelung läßt auch keinen Zweifel daran, daß bei Überschreiten des Abrechnungsabschnitts von einem Monat ein Barzahlungsrabatt gem. § 2 RabattG nicht gewährt werden darf. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Es kann dabei davon ausgegangen werden, daß die Kreditkarte die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verbraucherkreis i. S. des § 1 II RabattG kennzeichnet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)