Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass sich deutsche VW-Vertragshandler ein Rabattverbot des Konzerns für Passat-Neuwagen zu eigen machten, urteilte das EU-Gericht Erster Instanz am Mittwoch in Luxemburg.
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Sie hatten Angst, das vor eineinhalb Jahren aufgehobene Rabattverbot könnte zu basarähnlichen Verhältnissen führen, bei denen Kunden um jeden Preis feilschen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.01.2003)