Schließlich wolle Uli Hoeneß den Betrag, wenn er ihn erhalten sollte, spenden. "100.000 Mark sind doch ein bisschen reichlich", entgegnete der Vorsitzende Richter Wolfgang Rabl.
( Quelle: DIE WELT 2001)
"Unbegründet und abzuweisen ist die Klage, soweit die Klägerin Schadensersatz wegen der Kündigung von Sponsorenverträge verlangt", schreibt Rabl.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)