Rahmenbestimmungen

  1. Einen bedeutenden Schritt zur Konkretisierung der Rahmenbestimmungen des Weltraumvertrages stellt die Verabschiedung des "Übereinkommens vom 29. 3. 1972 über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände" (45) dar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)