Einen bedeutenden Schritt zur Konkretisierung der Rahmenbestimmungen des Weltraumvertrages stellt die Verabschiedung des "Übereinkommens vom 29. 3. 1972 über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände" (45) dar.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)