Nach dem Rahmendienstplan entfallen auf eine 24-Stunden- Schicht Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Zeiten des Bereitschaftsdienstes. Während der Zeit des Bereitschaftsdienstes von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind auch Kontrollen durchzuführen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)