Die Familienverhältnisse bezeichnete Rahmer als "normal und geordnet".
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Ein Teil seiner Bestellung von 50 Exemplaren sei aber nicht mehr geliefert worden, sagte Rahmer.
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Da die Schützen das Panzerglas in Kopfhöhe durchbrechen wollten, werde wegen versuchten Mordes ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer.
( Quelle: N-TV Online vom 01.05.2004)