"Rechtlich kann man gegen so ein Faltblatt nichts sagen", betonte der Rechtsanwalt Bernd Rasehorn.
( Quelle: TAZ 1996)
Ähnlich scharf bilanzierte der ehemalige Oberlandesgerichtsrat Theo Rasehorn in seiner 1974 publizierten Schrift "Recht und Klassen.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Im vergangenen Jahr hat sich der Trend nach Aussage von Geschäftsführer Hans-Jürgen Rasehorn jedoch umgekehrt.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 05.05.2003)