Geplante bundesweite Rasterfahndungen wurden im Herbst 1979 in Hamburg vorzeitig bekannt und sogleich ohne nähere Sachkenntnis von den Medien als rechtsstaatswidrig angeprangert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.10.2001)
In diesem Verfahren sollen auch die Ergebnisse der Rasterfahndungen ausgewertet werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.10.2001)