Mit dem Rückzug des Ratifizierungsgesetzes entfällt die Grundlage für die ursprünglich für den Herbst vorgesehene Abstimmung im Parlament.
( Quelle: N24 vom 03.06.2005)
Dieser Passus, der Bestandteil des Ratifizierungsgesetzes, aber nicht des Vertrages mit den Vereinten Nationen ist, hat folgenden Wortlaut:
( Quelle: TAZ 1988)