Die Rattenbekämpfung wird, falls nötig, so lange wiederholt, bis kein Rattenbefall mehr festgestellt wird.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.07.2002)
Das Kürzen der Miete und die Androhung einer Instandsetzungsklage habe den Hauswirt nicht bewogen, tätig zu werden, obwohl er laut Paragraph 7 der Verordnung zur Rattenbekämpfung dazu verpflichtet wäre.
( Quelle: Abendblatt vom 25.12.2003)