Das Sportgericht unter Vorsitz des Münchener Hanns Bär sah es als nicht ergewiesen an, daß die beiden Hamburger Spieler Thomforde und Driller aufgrund des Rauchbombenwurfes im Rostocker Stadion eine Beeinträchtigung der Sehkraft hatten hinnehmen müssen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)