Realkredite

  1. Bereits im April dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Realkredite, also grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden können, wenn sie in einer Haustürsituation angebahnt wurden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.08.2002)
  2. Der BGH hat freilich allfällige Hoffnungen leidgeprüfter Kreditpraktiker zunichte gemacht, indem er die Anwendung des § 11 VerbrKrG auf typische Realkredite - methodisch unausweichlich (117) - ablehnt (118). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)