Neben den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) fließen den Kommunen über den KFA weitere Mittel zu, um Steuerschwächen auszugleichen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.10.2002)
Der Begriff der Realsteuer wird im Gesetz nicht erläutert, er beruht historisch auf der Unterscheidung zwischen Personalsteuern und Realsteuern, ist aber darüber hinaus wenig aussagekräftig.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)