Rechnungsbetrag

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  1. Nach dem unwidersprochenen Vortrag der Bekl. betrifft die Rechnung einen Lufttransport von 278 Kartons Sättel nebst Zubehör; die Luftfrachtkosten sind mit 6000 DM und die Rollfuhr mit 1612,27 DM = Rechnungsbetrag fest vereinbart worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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