Rechnungsstellungen

  1. Während der übrigen Zeit habe er wegen Besprechungen, Rechnungsstellungen sowie zur Erstellung von Aufmaßen ca. ein- bis zweimal die Woche zwei bis drei Stunden Arbeiten am Betriebssitz verrichten müssen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Mieter ist vor "zu späten" Rechnungsstellungen bereits durch die kurze Verjährungsfrist von vier Jahren geschützt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)