Aus diesem Grunde dürfen Versicherungsgesellschaften den garantierten Teil ihrer Angebote nur mit dem "Rechnungszins" in Höhe von 3,25 Prozent rechnen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Neben dem Rechnungszins ist die Sterbetafel der zweite wichtige Faktor, um die Beitragshöhe einer Lebensversicherung zu berechnen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.10.2004)