Dabei kann sich der Eigentümer bestimmte Rechte vorbehalten, etwa ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.05.2004)
In nur geringem Umfang wollen sich die Regierungen dem Konzernmanagement gegenüber Rechte vorbehalten.
( Quelle: Welt 1998)