Im Bereich der Beschränkungszone gilt die Rechts-vor-Links-Regelung.
( Quelle: Abendblatt vom 11.03.2004)
Das Kreisverwaltungsreferat hat jetzt der Aufhebung der Halteverbote weitgehend zugestimmt, aber sämtliche Vorschläge des BA 16 abgelehnt, die auf die Einführung der Rechts-vor-Links-Regelung in diesem Straßenbereich abzielten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)