Rechts-vor-links-Regelung

  1. Eine Rechts-vor-links-Regelung auf Höhe der Wolfram- und Winternitzstraße soll die Raser zusätzlich stoppen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Doch erst jetzt ist die Anordnung der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg aus dem Jahr 2001 voll umgesetzt worden: Statt Tempo-30-Schildern stehen in der Straße jetzt Vorfahrt-Schilder, die zudem die bisherigem Rechts-vor-links-Regelung ersetzen. ( Quelle: Abendblatt vom 22.07.2004)