Rechtsabbiegegebot

  1. Das Rechtsabbiegegebot schützt nur den Verkehr auf der Schnellstraße und nicht nachfolgende Verkehrsteilnehmer. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Angeklagte sagt, daß sie die Gegend um den Unfallort nicht gekannt und das Rechtsabbiegegebot übersehen hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)