Rechtsanwältinnen-Anderkonto

  1. Die Vorstände von 28 selbstverwalteten Projekten und gemeinnützigen Vereinen beschlossen formell, bis zu zwanzig Prozent der Einkommens- und Umsatzsteuer künftig nicht mehr ans Finanzamt, sondern auf ein "Rechtsanwältinnen-Anderkonto" zu überweisen. ( Quelle: TAZ 1991)