Die gleiche Verpflichtung gilt seit drei Jahren auch für Rechtsanwalte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer.
( Quelle: Die Welt vom 18.07.2005)
"Sowohl Billigkeitsrücksichten wie die Besonderheiten des zwischen der Partei und dem Rechtsanwalte bestehenden Vertragsverhältnisses" forderten eine Abkürzung der Verjährungsfrist (12).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)