Die Rechtsanwalts-Kanzlei Tilp beantragte beim Landgericht Frankfurt die Eröffnung eines Verfahrens nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Kapmug), das allerdings erst am 1. November in Kraft tritt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.10.2005)