In Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg schlichtet häufig der Bürgermeister oder es gibt Schlichtungsstellen bei den Amtsgerichten sowie Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen (ÖRA).
( Quelle: Spiegel Online vom 30.06.2003)
Andere T-Aktionäre haben einen Schlichtungsantrag bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle (ÖRA) in Hamburg gestellt.
( Quelle: Die Welt Online vom 27.05.2003)