Rechtsberatungsgesetzes

  1. Aber auch Artikel zwölf, der die Freiheit der Berufsausübung regelt, sei berührt, wenn wegen des Rechtsberatungsgesetzes "ein Journalist daran gehindert werde, Rechtsmeinungen zu konkreten Rechtsfällen zu publizieren". ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Noch hat die Arag die Hoffnung, dass sich durch die Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes für die Versicherer neue Chancen für eine allgemeine telefonische Rechtsberatung eröffnen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2004)