Rechtsbeschwerdeakten

  1. Aus den Rechtsbeschwerdeakten ergibt sich, daß die gewechselten Schriftsätze den Beteiligten zur Kenntnis gegeben worden sind und diese genügend Zeit zur Stellungnahme bis zum mitgeteilten Beratungstermin gehabt haben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)