Rechtscharakter

  1. Rechtsqualität - für den Anwendungsbereich der Verweisungsnorm kraft deren Gesetzbefehls gilt und deren Rechtscharakter annimmt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Um ihnen Rechtscharakter zu verleihen, ist ein Staatsvertrag notwendig oder eine Mehrheit in den jeweiligen Landesparlamenten. ( Quelle: Die Welt Online vom 18.08.2004)