Rechtserfolg

  1. Für die Frage, ob eine öffentl.-rechtl. oder privatrechtl. Streitigkeit vorliegt, kommt es auf den Vortragsgegenstand an; das ist der durch den Vertrag unmittelbar herbeigeführte Rechtserfolg. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Den in Ihrer Ausgabe vom 20. Januar veröffentlichten Artikel "Rechtserfolg für Alteigentümer" habe ich mit viel Interesse gelesen. ( Quelle: FAZ 1994)