Die Beschreibung des Rechtsetzungsvorgangs mit dem Bild der Zweistufigkeit drückt allerdings in stärkerem Maße eine Formalisierung des Rechtsetzungsverfahrens in bestimmte Abschnitte aus, als sie tatsächlich in allen Fällen anzutreffen ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)