Rechtsfolgen

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  1. Rechtsfolgen, die sich aus einer Klauselwendung erst vor umfangreichem rechtlichen Fachwissen ergeben, gelten zu Lasten des Verwenders nicht als vereinbart. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Wo die Haftung zivilrechtsähnlich oder verwaltungstechnisch nach Interessengesichtspunkten und Zweckmäßigkeiten ausgeweitet wird, dort sollten auch nur noch entsprechend moralisch neutrale Rechtsfolgen zugelassen werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Darüber hinaus hat der Große Senat verallgemeinernd aber auch darauf hingewiesen, daß sich unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, wenn die Erbengemeinschaft nur über Betriebsvermögen, nur über Privatvermögen oder aber über einen Mischnachlaß verfügt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Im Rahmen der außervertraglichen Ausgleichsordnung aber treten Rechtsfolgen ein, weil sie von der Rechtsordnung gewollt sind. Die Verkehrsanschauung ist hier von untergeordneter Bedeutung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Auf die Spitze treibt diese Argumentation derzeit der CDU-nahe, ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof, der gegen die Homo-Ehe anführt, der Staat dürfe gar keine Rechtsfolgen an die Gestaltung der Privatsphäre knüpfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.07.2002)
  6. Konkrete Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Sozialstaatsgebot zumindest in Verbindung mit anderen Verfassungspostulaten, etwa dem Gleichheitsgrundsatz. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  7. Im Streitfall sind die mit der Gesamtschuldnerschaft verbundenen Rechtsfolgen mit den dem Bürgschaftsauftrag zugrundeliegenden Interessen kaum in Einklang zu bringen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Es interessiert sie nicht, ob die Eltern einen Trauschein hatten, als sie den Nachwuchs zeugten, warum aber werden die Kinder dann mit den Rechtsfolgen der Lebensform belastet, wenn es zur Trennung kommt? ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.11.2002)
  9. Die Rechtsfolgen eines Widerrufs der Genehmigung binnen Jahresfrist nach ihrer Erteilung wurde erläutert, insbesondere hingewiesen auf die Rückgewährpflicht des Erwerbers, etwaige Schadenersatzansprüche des Alteigentümers gegen den Veräußerer. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Jede Rechtsvorschrift, die Rechtsfolgen an die Eigenschaft "Deutscher" knüpft, gilt künftig in gleicher Weise auch für diese Doppelstaater. ( Quelle: Junge Freiheit 1998)
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