Das Fazit: ein Gesetz, das irgendwann auch noch geändert werden muss, dazu zwei Runderlasse des Bundesfinanzministers und ein halbes Dutzend gerichtlicher Entscheidungen, von denen ausnahmsweise nur eine zur Rechtsfortbildung beigetragen hat.
( Quelle: Die Welt Online vom 03.07.2002)
Dieser Satz mag heute für umweltrelevantes Privatrecht problematisch sein - um ein Feld notwendiger Rechtsfortbildung zu nennen -, für das Zins- und Kreditsicherungsrecht, für das Bereicherungs- und das Persönlichkeitsschutzrecht ist er es nicht.
( Quelle: Die Zeit 1996)