Rechtsgüter

  1. Die gottesfürchtigen bis glühenden Maßstäbe des Hexenhammers wären sicher in einigen Punkten zu überdenken, damit der Delinquent nicht mehr leidet, als unbedingt zum Schutz fremder Rechtsgüter notwendig erscheint. ( Quelle: Telepolis vom 21.02.2003)
  2. Den Beschwörungen hoher und höchster Rechtsgüter lässt das Gericht stets ein großes Aber folgen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.03.2003)
  3. Laut Paragraph 6 des StGB gilt das deutsche Strafrecht bei Verbrechen gegen international geschützte Rechtsgüter - etwa bei Völkermord - unabhängig vom Tatort, den dort geltenden Gesetzen und der Staatsangehörigkeit des Täters. ( Quelle: TAZ 1997)
  4. Gerade wenn es wie im Falle der Berliner Mietobergrenzen um den Widerstreit verschiedener Rechtsgüter und von der Politik gesetzte Prioritäten geht, ist Zurückhaltung geboten. ( Quelle: Neues Deutschland vom 04.02.2004)
  5. Wie weit reicht die Meinungsfreiheit im Geflecht anderer Rechtsgüter und hochrangiger Interessen der Öffentlichkeit? ( Quelle: Telepolis vom 09.01.2003)
  6. Daß sie den Tatverdächtigen zugute kämen, steht außer Zweifel, ob sie aber für sonstige Rechtsgüter über den Augenblick hinaus - auch in der konkreten Bezugssituation - Nutzen bringen, läßt sich durchaus bezweifeln. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)