Rechtsgeschäfte mit

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  1. Die Geschäftsführer Sabine Jurine und Gerard Jurine haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Er hatte Einzelvertretungsbefugnis und durfte Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 41059 Comtrain GmbH für innovative Trainings- und Präsentationstechniken (Undinestr. 14, 12203 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Jürgen Dabbert und Richard Drtil haben nunmehr Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Er hat Alleinvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 36472 Baudirektion Berlin GmbH (Schiffbauerdamm 17, 10115 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  6. Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 16539 Henry Siebert "My Car" GmbH (Alt-Wittenau 89/91, 13437 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  7. Sie hat Alleinvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 47050 Cactus Umweltschutztoiletten-Vertrieb GmbH (Landsberger Allee 394, 12681 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  8. Die Geschäftsführerin Marion Lauruschkus geb. Daschner hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Der Geschäftsführer Sven Thomas-Woyton darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Der Geschäftsführer Michael Pinkowski hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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