Rechtsgeschäfte mit

  1. Der Geschäftsführer Alexandre Belorousets hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Der Geschäftsführer Kay-Uwe Hillmann hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Die Geschäftsführer Tino Rossi und Martin Stelzer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Der Geschäftsführer Karl Schmidt darf nicht mehr Rechtsgeschäfte mit sich selbstoder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Der Geschäftsführer Peter Oldenbossel hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Der Geschäftsführer Ralf-Peter Krause hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Die Geschäftsführer Dr. Ria-Renate Dudenhausen geb. Bury und Petra Büscher geb. Zenke haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Sie dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 39034 - 14. November 1996: Cellware Breitband-Technologie GmbH, Berlin (Gustav-Meyer-Allee 25, 13355 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Horst Steinert darf nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  10. Der Geschäftsführer Dieter Wintrich hat keine Einzelvertretungsbefugnis mehr und darf nicht mehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)