Rechtsgeschäfte mit

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  1. Der Geschäftsführer Roland Opitz darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Die Geschäftsführerin Irmgard Elisabeth Jaeger hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Der Geschäftsführer Meikel Wahrendorff hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Der Geschäftsführer Joachim Alm darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Die Geschäftsführerin Hanife Yenilmez geb. Ölmez darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  6. Die Geschäftsführer Dao Minh Quang und Rüdiger Heuer haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Die Geschäftsführer Manfred Albrecht und Bernd Albrecht haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Die Geschäftsführer Henning Stoerk und Dr. Michael Greulich haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Die Geschäftsführer Heidi Lux geb. Gahr und Johanna Lux geb. Magnus dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 45812 BfI GmbH Berlin Büroausstattungs- und Handelsgesellschaft mbH (Linienstr. 138, 10115 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
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