Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 43841 ABG Anlageberatungsgesellschaft Energie und Umwelt mbH (Hans-Beimler-Str. 90, 10243 Berlin).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Der Geschäftsführer Russel William Mengel hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Er vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniges Vorstandsmitglied ist und darf Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Geschäftsführer Dr. Kamal Askar hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Geschäftsführer Horst Schmidt und Francis Pont dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
HRB 7159 - 22. Mai 1996: Preuss & Kuhn-Temmler GmbH, Berlin (Lengeder Str.42/42a, 13407 Berlin) Werner Harder darf nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Geschäftsführer Inge Gisela Berlin geb. Härer und Joachim Klaus Berlin dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 53801 - 14. November 1996: Babcock-Borsig Industriepark-Dienstleistungs GmbH, Berlin (Egellsstr. 21, 13507 Berlin).
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 49437 Spedition Hartwig GmbH (Charlottenburger Str. 72, 13086 Berlin).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Geschäftsführer Detlev van der Velde und Harry Kunold haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)