Rechtsgeschäfte mit

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  1. Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 43841 ABG Anlageberatungsgesellschaft Energie und Umwelt mbH (Hans-Beimler-Str. 90, 10243 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Der Geschäftsführer Russel William Mengel hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Er vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniges Vorstandsmitglied ist und darf Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Der Geschäftsführer Dr. Kamal Askar hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Die Geschäftsführer Horst Schmidt und Francis Pont dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  6. HRB 7159 - 22. Mai 1996: Preuss & Kuhn-Temmler GmbH, Berlin (Lengeder Str.42/42a, 13407 Berlin) Werner Harder darf nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Die Geschäftsführer Inge Gisela Berlin geb. Härer und Joachim Klaus Berlin dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  8. Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 53801 - 14. November 1996: Babcock-Borsig Industriepark-Dienstleistungs GmbH, Berlin (Egellsstr. 21, 13507 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 49437 Spedition Hartwig GmbH (Charlottenburger Str. 72, 13086 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. Die Geschäftsführer Detlev van der Velde und Harry Kunold haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
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