Rechtsgeschäfte

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  1. Die Geschäftsführerin Andrea Schulz hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Der Geschäftsführer Matthias Walther darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einen Paragraphen, der besagt, daß sittenwidrige Rechtsgeschäfte nichtig sind. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  4. Der Geschäftsführer Aristidis Papageorgiou hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Der Geschäftsführer Ferdinand C. Seefried hat Alleinvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  6. Der Geschäftsführer Bernhard Janka hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Das Vorstandsmitglied Alfred Zschach darf nicht Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Sie darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 31364 Führer Import-Export Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Friedrichstr. 63, 10117 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  9. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Der persönlich haftende Gesellschafter Helmuth Penz darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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