Sie vertreten die Gesellschaft allein und sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Die generelle Befreiung der Geschäftsführer aus dem Gesellschaftsvertrag, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, ist aufgehoben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Geschäftsführer Kirsten Schindelmeißer und Marlies Schindelmeißer haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der Geschäftsführer Martin Irrgang hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 19815 Netz Fernsehdienst GmbH (Weserstr. 164, 12045 Berlin).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Geschäftsführer Theodor Lieven und Gabriele Raneburger-Birkenstock geb. Raneburger haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Geschäftsführer Siegmar Jonas hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Geschäftsführer Detlef Kerstan, Rainer Dahme und Marlies Kerstan geb. Spielvogel dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die persönlich haftende Gesellschafterin Kruber Geschäftsführungs GmbH darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 61531 - 27. Januar 1997: ABKA Getränkemarkt GmbH , Berlin (Ringbahnstraße 38/40, 12099 Berlin).
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Geschäftsführer Kristina Bach und Holger Kurschat haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)