Rechtsgeschäfte

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  1. Sie vertreten die Gesellschaft allein und sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Die generelle Befreiung der Geschäftsführer aus dem Gesellschaftsvertrag, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, ist aufgehoben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Die Geschäftsführer Kirsten Schindelmeißer und Marlies Schindelmeißer haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Der Geschäftsführer Martin Irrgang hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 19815 Netz Fernsehdienst GmbH (Weserstr. 164, 12045 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  6. Die Geschäftsführer Theodor Lieven und Gabriele Raneburger-Birkenstock geb. Raneburger haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Der Geschäftsführer Siegmar Jonas hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Die Geschäftsführer Detlef Kerstan, Rainer Dahme und Marlies Kerstan geb. Spielvogel dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Die persönlich haftende Gesellschafterin Kruber Geschäftsführungs GmbH darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 61531 - 27. Januar 1997: ABKA Getränkemarkt GmbH , Berlin (Ringbahnstraße 38/40, 12099 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  10. Die Geschäftsführer Kristina Bach und Holger Kurschat haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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