Rechtsgeschäfte

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  1. Der Geschäftsführer Joachim Saßnick hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Der Geschäftsführer Johannes King hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Christian Rönnspies und Sven Friedrichs dürfen nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  4. Die Geschäftsführerin Dorothee Waggad geb. Stadler hat Einzelvertretungsbefugnisund darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Der Geschäftsführer Frank Herrmann darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mitsich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  6. Der Geschäftsführer Hanns Eckelkamp hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Die Alleinvertretungsbefugnis des Geschäftsführers Wolfgang Ebeling ist beendet.Er ist nicht mehr befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 41166 BDW-Schnelldruck Chausseestraße GmbH (Chausseestr. 106, 10115 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  9. Hannes Kreuser-Günzler darf nicht mehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. Die Geschäftsführerin Gundula Lecher geb. Sonnenburg hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sichals Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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