Rechtsgeschäfte

  1. Der Geschäftsführer Winfried Viergutz hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf Rechtsgeschäfte zwischen sich und der Gesellschaft als deren gesetzlicher Vertreter abschließen.HRA 26511 Hüseyin Gürbüz Abrißunternehmen, Berlin (Urbanstr. 171b, 10961 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Die Geschäftsführerin Ulrike Stürzbecher hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Die Geschäftsführerin Parin Meghji hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Sie darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 29021 - 28. Januar 1997: KeLu-Bau GmbH, Berlin (Höhmannstr. 5, 14193 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  6. Der Geschäftsführer Peter John Talbott darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst odermit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Hans Peter Nothelfer darf nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Der Geschäftsführer Klaus Kosakowski hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Lothar Kastner darf nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  10. Der Geschäftsführer Dr. Manfred Barg hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)