Rechtsgeschäfte

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  1. Die Geschäftsführer Henning Stoerk und Dr. Michael Greulich haben jeder Einzelvertretungsbefugnis und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Die Geschäftsführer Heidi Lux geb. Gahr und Johanna Lux geb. Magnus dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Er vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 45812 BfI GmbH Berlin Büroausstattungs- und Handelsgesellschaft mbH (Linienstr. 138, 10115 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  4. Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.HRB 43841 ABG Anlageberatungsgesellschaft Energie und Umwelt mbH (Hans-Beimler-Str. 90, 10243 Berlin). ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Der Geschäftsführer Russel William Mengel hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Er vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniges Vorstandsmitglied ist und darf Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Der Geschäftsführer Dr. Kamal Askar hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Die Geschäftsführer Horst Schmidt und Francis Pont dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  9. HRB 7159 - 22. Mai 1996: Preuss & Kuhn-Temmler GmbH, Berlin (Lengeder Str.42/42a, 13407 Berlin) Werner Harder darf nunmehr Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Die Geschäftsführer Inge Gisela Berlin geb. Härer und Joachim Klaus Berlin dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
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