So ist zum Teil von dem (kollektiven) Rechtsgut der Gewässerreinheit die Rede (29).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Als gefahrdrohend kann ein Gegenstand aber nur dann gelten, wenn er unmittelbar aus sich heraus ein fremdes Rechtsgut gefährdet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)