Zu diesem Ergebnis kommt ein der taz vorliegendes Rechtsgutachten des Berliner Anwalts Reiner Geulen.
( Quelle: TAZ 1997)
Zugleich habe er dem Vorstandsvorsitzenden der größten deutschen Bank mehrere Rechtsgutachten vorgelegt, die dessen Haftbarkeit im Falle einer Schädigung der Kirch-Gruppe belegten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.02.2002)