"Das ist zur Durchsetzung des Rechtsguts auf freie Meinungsäußerung nicht verhältnismäßig", sagte der Potsdamer Polizeisprecher Rudi Sonntag.
( Quelle: Die Welt vom 07.11.2005)
Diese verwaltungsrechtliche Pflicht dient - zumindest auch - dem Schutz des in § 324 StGB mit Strafandrohung bewehrten Rechtsguts und stimmt insoweit mit dem strafrechtlichen Normgebot überein.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Hieraus folgt, daß dem Willen des Automatenbetreibers - des Inhabers dieses Rechtsguts - maßgebliche Bedeutung zukommt (Mitsch, JZ 1994, 883).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)