Rechtshilfebelehrung

  1. Die Entscheidung sei "völkerrechtlich geboten", argumentiert Kinkel und bedient sich dabei der Rechtshilfebelehrung aus seinem Hause, von der Insider meinen, sie stamme in Wahrheit aus dem Stammsitz der deutschen Chinapolitik, dem Kanzleramt. ( Quelle: Die Zeit 1996)