Zudem, so Wolf weiter, stehe ja noch die grundsätzliche Rechtsklärung durch das Karlsruher Bundesverfassungsgericht aus, daß erst einmal klären muß, ob den vom Schreibtisch agierenden früheren DDR-Spionagechefs überhaupt der Prozeß gemacht werden kann.
( Quelle: TAZ 1991)
Vor einem Bundesgericht in San Francisco im Bundesstaat Kalifornien kämpfte das Internet-Unternehmen darum, seine Webseite bis zur endgültigen Rechtsklärung offen lassen zu dürfen.
( Quelle: DIE WELT 2000)