Rechtsmacht

  1. Damit der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille im Zweifel auch zur Geltung gebracht werden kann, empfiehlt es sich, sicher zu stellen, dass jemand mit Rechtsmacht für einen sprechen darf. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.10.2001)
  2. Deshalb liegt es außerhalb seiner Rechtsmacht, die mit dem Erlaß eines Restitutionsbescheides zwingend verbundene Genehmigungsfähigkeit des Kaufvertrages durch eine Anfechtung dieses Bescheides zu beseitigen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)