Damit der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille im Zweifel auch zur Geltung gebracht werden kann, empfiehlt es sich, sicher zu stellen, dass jemand mit Rechtsmacht für einen sprechen darf.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.10.2001)
Deshalb liegt es außerhalb seiner Rechtsmacht, die mit dem Erlaß eines Restitutionsbescheides zwingend verbundene Genehmigungsfähigkeit des Kaufvertrages durch eine Anfechtung dieses Bescheides zu beseitigen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)