Sollte die Atemmessung als gerichtsverwertbares Verfahren neben der Blutalkoholbestimmung eingeführt werden, müßte nach Einschätzung des Rechtsmediziners die Promille-Grenze bei Atemmessungen von 0,8 auf 1,1 Promille angehoben werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Nach Aussagen des Rechtsmediziners Ulrich Zollinger sind die bisher zehn untersuchten Opfer ertrunken.
( Quelle: Welt 1999)
Nach einer nicht veröffentlichen Untersuchung des Rechtsmediziners Professor Bernd Brinkmann aus Münster sind vor drei Jahren nur 5,3 Prozent der Leichen obduziert worden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.01.2002)