Rechtsmediziners

  1. Sollte die Atemmessung als gerichtsverwertbares Verfahren neben der Blutalkoholbestimmung eingeführt werden, müßte nach Einschätzung des Rechtsmediziners die Promille-Grenze bei Atemmessungen von 0,8 auf 1,1 Promille angehoben werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Nach Aussagen des Rechtsmediziners Ulrich Zollinger sind die bisher zehn untersuchten Opfer ertrunken. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Nach einer nicht veröffentlichen Untersuchung des Rechtsmediziners Professor Bernd Brinkmann aus Münster sind vor drei Jahren nur 5,3 Prozent der Leichen obduziert worden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.01.2002)