Rechtsmittelentscheidung

  1. Die für dieses Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft hatte extra Anklage beim Landgericht statt beim eigentlich zuständigen Amtsgericht erhoben, um so eine Rechtsmittelentscheidung des Bundesgerichtshofs herbeiführen zu können. ( Quelle: DIE WELT 2000)